Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, wenn dieser gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Sie dient als Vorstufe zur Kündigung und sollte ernst genommen werden.

Von einer Abmahnung ist die Rede, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter auf ein vertragswidriges Verhalten hinweist und ihn dazu auffordert, dieses in Zukunft zu unterlassen. Eine Abmahnung liegt immer dann vor, wenn (1) das abgemahnte Verhalten vom Arbeitgeber genau beschrieben wird, (2) der Arbeitnehmer explizit dazu aufgefordert wird, sein Verhalten in Zukunft zu ändern und (3) es für den Arbeitnehmer erkenntlich ist, dass ein wiederholtes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge haben kann.
Insofern unterscheidet sich eine Abmahnung wesentlich von einer sogenannten Ermahnung. Diese kommt zwar ebenfalls einer Rüge durch die Chefetage gleich, erfüllt im Unterschied zur Abmahnung jedoch keinerlei konkrete Warnfunktion.
FAQs
Solche so genannten Sammelabmahnungen, in denen der Arbeitgeber mehrere Abmahnsachverhalte gleichzeitig darstellt, sind eher problematisch. Denn sofern sich auch nur einer der hier aufgeführten Vorwürfe als unbegründet erweist, muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die gesamte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Daher sollten die jeweiligen Pflichtverstöße sicherheitshalber doch in mehreren gesonderten Schreiben abgemahnt werden.
mehr dazuDie Berechtigungsanfrage kann der Abmahnung vorgeschaltet werden. Der vermeintliche Verletzer wird aufgefordert mitzuteilen, woraus er sein Recht zum beanstandeten Handeln herleitet. Im Gegensatz zur Abmahnung darf der Angefragte nicht zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens aufgefordert werden, es handelt sich vielmehr um eine Art Einladung zum vorgerichtlichen Austausch über Tatsachen oder Rechtsauffassungen. Insbesondere beim ungewissen Schicksal bestimmter älterer Rechte kann sich eine vorherige Berechtigungsanfrage lohnen, da der Anfragende sich so eine fehlerhafte Abmahnung sparen kann. War die Abmahnung nämlich unberechtigt, kann die abgemahnte Firma unter Umständen die Kosten ihrer Verteidigung gegen die Abmahnung ersetzt verlangen. (§823 Abs. 1 BGB)
mehr dazuMit der Abmahnung wird die Unterlassung eines konkreten Verhaltens verlangt, von welchem der Abmahnende meint, es verletze seine Rechte. Dem Abgemahnten soll durch die Abmahnung Gelegenheit gegeben werden, die Rechtsverletzung außergerichtlich zu regeln. Daher werden Abmahnungen in der Regel mit einem Vertragsangebot kombiniert, nämlich der vom Abgemahnten abzugebenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
mehr dazuEine Serienabmahnung mahnt in einer Vielzahl von Fällen genau das gleiche Verhalten eines Abgemahnten ab. Verkürzt gesagt, ist es das Kennzeichen einer Serienabmahnung, wenn es ausreicht, einen anderen Namen in das Adressfeld einzugeben und einen weiteren Satz im Inhalt zu ändern. Es gibt keine feste Grenze, ab wann mehrere Abmahnungen zu einer Serienabmahnung werden. Als Grenze zu gewöhnlichen Abmahnungen dürften unserer Ansicht nach wohl zehn sehr gleichartige Abmahnungen gelten. Eine Serienabmahnung erkennen Sie nur durch Nachforschen, ob es andere Betroffene gibt, die des gleichen Sachverhalts wegen auf die gleiche Weise abgemahnt wurden.
mehr dazuMan kann dies am zuvor genannten Beispiel des unpünktlichen Erscheinens zum Dienst gut erläutern: Es reicht nämlich nicht aus, wenn eine Abmahnung nur den pauschalen Hinweis erhält, dass ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit erscheint. Erforderlich ist vielmehr, dass die Abmahnung eine genaue Auflistung derjenigen Tage enthält, an dem der Arbeitnehmer tatsächlich seine Arbeit zu spät aufgenommen hat, was am besten mit der jeweiligen genauen Uhrzeit untermauert wird. Sodann sollte die Abmahnung auch einen Hinweis darauf enthalten, wann der Arbeitnehmer spätestens zum Dienst hätte erscheinen müssen, damit dem Arbeitnehmer deutlich wird, welches pflichtgemäßes Verhalten der Arbeitgeber zukünftig von ihm erwartet.
mehr dazuJa, eine Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zumindest sollten Sie einen fachkundigen Berater oder Anwalt aufsuchen, der untersucht, ob oder inwieweit die Abmahnung berechtigt ist. Wir beraten Sie gerne hierzu. Mitglieder von Verbänden ( z.B. IHK, Handwerks- oder Architektenkammern) können zunächst die dortige Rechtsabteilung anfragen. Allerdings ist die Reaktionszeit meistens kurz. Wenn kein Besprechungstermin kurzfristig vereinbart werden kann, wird empfohlen, einen mit der Materie vertrauten Anwalt aufzusuchen.
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