Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Kann ich Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen?

Kann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Falls Ihnen eine Sperrzeit verhängt wird, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein. Sie sind unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

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Für wen lohnt sich die Fünftelregelung?

Primär profitieren Arbeitnehmer mit einer hohen Abfindung von der Fünftelregelung, da sie auf ihr reguläres Gehalt keinen hohen Steuersatz zahlen müssen.

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Was ist besser - Abfindung oder Aufhebungsvertrag?

Wenn jemand unbedingt seinen Arbeitsplatz behalten muss, weil er weiß, dass er keinen gleich gut bezahlten Job anderswo findet, sollte er den Aufhebungsvertrag ablehnen. Es sei denn, die Abfindung, die vom Arbeitgeber angeboten wird, ist so hoch, dass sie die Nachteile vollständig kompensiert. Dies kommt jedoch selten in einem Aufhebungsvertrag vor, da die Abfindungshöhen in der Regel bei einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess für Arbeitnehmer wesentlich besser sind.

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Hat die Steuerklasse Einfluss auf Abfindung?

Die Abfindung wird gemäß Steuerklasse VI versteuert. Falls der Arbeitgeber keine Informationen vom Arbeitnehmer erhält, muss er die Steuerklasse VI ohne ELStAM-Anmeldung verwenden.

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Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Möglicherweise ja. Gemäß § 158 SGB II ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer, in deren Höhe man seine Kündigungsfrist „verkauft“ hat. Wenn Sie also noch 30 Tage Kündigungsfrist gehabt hätten, das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Abfindungsvergleichs jedoch sofort endet, dann ruht Ihr Arbeitslosengeld für 30 Tage. Ruhen bedeutet nicht, dass es verfällt. Der Auszahlungsbeginn wird lediglich nach hinten verschoben. Auch wird nicht die gesamte Höhe der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es werden maximal 60 % in Anschlag gebracht und dieser Satz kann sich aufgrund von Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit noch stark senken. In einem nächsten Schritt wäre auszurechnen, was Sie pro Tag als Lohn erhalten haben, um den exakten anrechnungsrelevanten Betrag zu ermitteln.

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Wann erhält man keine Abfindung?

In der Regel gibt es keine Abfindung, wenn die Kündigung wirksam ist, aber Ausnahmen bestehen. Zum Beispiel, wenn ein Sozialplan eine Abfindung für den Arbeitnehmer vorsieht, die nach Ablauf der Kündigungsfrist gezahlt wird.

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