Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
In der Sperrzeit ruht der Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit, sodass Arbeitssuchende für diesen Zeitraum kein Geld erhalten. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird um mindestens ein Viertel gekürzt (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Im Falle von § 9 KSchG: „Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen.“ Dies tritt in Kraft, wenn der Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung vorgeht, aber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Ein Auflösungsantrag geht dem meist voraus, und § 10 KSchG regelt die Abfindungshöhe. Eine Ruhezeit nach §§ 9 und 10 KSchG ist üblich, wobei die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bis zum ordentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses pausiert.
mehr dazuGrundsätzlich besteht keine gesetzliche Regelung zur Höhe von Abfindungen. Als Orientierung wird ein halber Monatsverdient pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt. Dies ist allerdings nur ein Richtwert – Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich individuell auf eine Abfindung. In der Regel erhalten ältere Arbeitnehmer und Schwerbehinderte außerdem eine höhere Abfindung.
mehr dazuEine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Der Arbeitgeber zahlt hierbei als eine Art Entschädigung eine Geldleistung an Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen.
mehr dazuDie Abfindungshöhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Bruttogehalt ab. In der Regel verwendet das Arbeitsgericht die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro abgeschlossenem Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer sogenannten "Regelabfindung".
mehr dazuWenn jemand unbedingt seinen Arbeitsplatz behalten muss, weil er weiß, dass er keinen gleich gut bezahlten Job anderswo findet, sollte er den Aufhebungsvertrag ablehnen. Es sei denn, die Abfindung, die vom Arbeitgeber angeboten wird, ist so hoch, dass sie die Nachteile vollständig kompensiert. Dies kommt jedoch selten in einem Aufhebungsvertrag vor, da die Abfindungshöhen in der Regel bei einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess für Arbeitnehmer wesentlich besser sind.
mehr dazuIn der Regel wird eine Abfindung gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist oder um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu verringern.
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