Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Je nachdem, wie Sie mit Ihrer Abfindung umgehen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Steuern zu sparen, zum Beispiel Umwandlung in eine Rentenzahlung, Sondertilgung von Immobilienkrediten, Vorzeitige Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, Investition in erneuerbare Energien oder Anlage in Aktien, ETFs und Fonds.
mehr dazuDas Gesetz sieht nicht per se eine Abfindungszahlung oder einen Anspruch auf eine Abfindung vor. Vielmehr will sich der Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung von dem Risiko einer Kündigungsschutzklage befreien, die er verlieren könnte. Wenn der Arbeitnehmer aber erst gar keine Kündigungsschutzklage erhebt, muss sich der Arbeitgeber insoweit auch keine Sorgen machen. Von sich aus wird er nach Ausspruch einer Kündigung keine Abfindung anbieten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig bezüglich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen.
mehr dazuDie gängigste Formel besagt, dass die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre im Unternehmen war und zuletzt 2.000 € monatlich verdient hat, würde nach dieser Faustregel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 € / 2 * 10 Jahre).
mehr dazuDie Abfindungshöhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Bruttogehalt ab. In der Regel verwendet das Arbeitsgericht die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro abgeschlossenem Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer sogenannten "Regelabfindung".
mehr dazuDas Gesetz sieht für den Fall einer Kündigungsschutzklage keine feste Formel für die Berechnung einer Abfindung vor. Vielmehr ist dies Verhandlungssache. Um aber einer Abschätzung hinsichtlich der Höhe einer Abfindung vornehmen zu können, bedient man sich in aller Regel der Formel „halbes Bruttomonatsentgelt mal Beschäftigungsjahre“.
mehr dazuArbeitgeber streben in der Regel an, die Abfindung zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Die Strategie zur Verhandlung niedrigerer Abfindungen bleibt ein Betriebsgeheimnis. Die Betriebszugehörigkeit beeinflusst oft nicht die Höhe der Abfindung, obwohl dies angenommen wird. Letztendlich entscheidet das Gericht nicht über die Höhe der Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt vom Kündigungsgrund ab. Arbeitgeber sollten vor der Kündigung rechtlichen Rat einholen.
mehr dazuUnser Team
Unser Team von Experten

.png)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bellheim
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
Haßloch
Schillerstr. 23
67454 Haßloch
Hockenheim
Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim
Pirmasens
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens
