Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Ob der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt, ist immer Verhandlungssache. Um die Erfolgschancen auf eine Abfindung zu erhöhen, sollten Sie auf das Gespräch mit dem Chef gut vorbereitet sein. Warum ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber sinnvoll? gesetzlichen Mindestgebühren) als ein Gerichtsprozess.
mehr dazuBei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Abfindungshöhe bis zu zwölf Bruttomonatsgehälter betragen. Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt waren, können eine Abfindung in Höhe von bis zu 18 Monatsverdiensten (brutto) erhalten.
mehr dazuKann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Falls Ihnen eine Sperrzeit verhängt wird, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein. Sie sind unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
mehr dazuEine Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KschG hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihnen die Abfindung gewiss ist, sofern sie die Kündigung hinnehmen. Außerdem gibt es keine Sperrfrist. Annehmen muss man ein solches Angebot nicht.
mehr dazuUm die Höhe derAbfindung zu bestimmen wird stets das aktuelle oder letzte Bruttogehalt veranlagt.
mehr dazuDie Abfindung muss innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden und darf nicht über mehrere Jahre verteilt werden, wie es durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich wäre.
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