Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Wann muss ich bei einer Abfindung keine Steuern zahlen?

Der maximale steuerfreie Betrag entspricht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (mit einem Maximum von zehn Jahren). Zum Beispiel beträgt der steuerfreie Höchstbetrag im Westen im Jahr 2023 35.040 Euro.

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Kann eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt werden?

Die Abfindung muss innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden und darf nicht über mehrere Jahre verteilt werden, wie es durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich wäre.

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Wie hoch ist die Chance auf Abfindung?

Die gängigste Formel besagt, dass die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre im Unternehmen war und zuletzt 2.000 € monatlich verdient hat, würde nach dieser Faustregel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 € / 2 * 10 Jahre).

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Wie hoch ist meine Abfindung und wie wird sie berechnet?

Das Gesetz sieht für den Fall einer Kündigungsschutzklage keine feste Formel für die Berechnung einer Abfindung vor. Vielmehr ist dies Verhandlungssache. Um aber einer Abschätzung hinsichtlich der Höhe einer Abfindung vornehmen zu können, bedient man sich in aller Regel der Formel „halbes Bruttomonatsentgelt mal Beschäftigungsjahre“.

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Ist die Abfindung steuerfrei?

Nein. Sie müssen von der Abfindung zwar keine Sozialabgaben abführen, jedoch unterliegt sie der Lohnsteuer. Diese ist vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Das u.U. schlagartig erhöhte Jahreseinkommen kann zu einem höheren Steuertarif führen. Um der Einmaligkeit Rechnung zu tragen, hat sich der Gesetzgeber die Fünftelregelung in § 34 Abs. 1 S. 2 EStG einfallen lassen.

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Wie kann ich bei einer Abfindung Steuern sparen?

Je nachdem, wie Sie mit Ihrer Abfindung umgehen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Steuern zu sparen, zum Beispiel Umwandlung in eine Rentenzahlung, Sondertilgung von Immobilienkrediten, Vorzeitige Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, Investition in erneuerbare Energien oder Anlage in Aktien, ETFs und Fonds.

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