Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist oder um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu verringern.
mehr dazuGemäß § 1a Abs. 2 KSchG beläuft sich die Abfindung auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn Sie beispielsweise 30 Jahre im Unternehmen tätig waren und ein Bruttogehalt von 4.000 Euro hatten, erhalten Sie eine Abfindung von 60.000 Euro.
mehr dazuNein, entgegen der landläufigen Meinung gibt es (bis auf Ausnahmen, z.B. Sozialplanabfindung) im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung
mehr dazuBei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Abfindungshöhe bis zu zwölf Bruttomonatsgehälter betragen. Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt waren, können eine Abfindung in Höhe von bis zu 18 Monatsverdiensten (brutto) erhalten.
mehr dazuDie Abfindung muss innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden und darf nicht über mehrere Jahre verteilt werden, wie es durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich wäre.
mehr dazuDer maximale steuerfreie Betrag entspricht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (mit einem Maximum von zehn Jahren). Zum Beispiel beträgt der steuerfreie Höchstbetrag im Westen im Jahr 2023 35.040 Euro.
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