Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Was passiert in der Sperrzeit?

In der Sperrzeit ruht der Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit, sodass Arbeitssuchende für diesen Zeitraum kein Geld erhalten. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird um mindestens ein Viertel gekürzt (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Im Falle von § 9 KSchG: „Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen.“ Dies tritt in Kraft, wenn der Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung vorgeht, aber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Ein Auflösungsantrag geht dem meist voraus, und § 10 KSchG regelt die Abfindungshöhe. Eine Ruhezeit nach §§ 9 und 10 KSchG ist üblich, wobei die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bis zum ordentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses pausiert.

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Kann ich Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen?

Kann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Falls Ihnen eine Sperrzeit verhängt wird, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein. Sie sind unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

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Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Möglicherweise ja. Gemäß § 158 SGB II ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer, in deren Höhe man seine Kündigungsfrist „verkauft“ hat. Wenn Sie also noch 30 Tage Kündigungsfrist gehabt hätten, das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Abfindungsvergleichs jedoch sofort endet, dann ruht Ihr Arbeitslosengeld für 30 Tage. Ruhen bedeutet nicht, dass es verfällt. Der Auszahlungsbeginn wird lediglich nach hinten verschoben. Auch wird nicht die gesamte Höhe der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es werden maximal 60 % in Anschlag gebracht und dieser Satz kann sich aufgrund von Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit noch stark senken. In einem nächsten Schritt wäre auszurechnen, was Sie pro Tag als Lohn erhalten haben, um den exakten anrechnungsrelevanten Betrag zu ermitteln.

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Wie werden Abfindungen in der Regel versteuert?

Abfindungen sind voll zu versteuren, dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Im Einzelfall kann sich eine Steuerermäßigung aus der „Fünftelregelung“ ergeben. Diese setzt voraus, dass die Abfindung komplett in einem Jahr bezahlt wird und im Verhältnis zum sowieso schon hohen Grundeinkommen sehr hoch ist.

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Zahlen Arbeitgeber wirklich eine Abfindung?

Ja. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage verliert, wird er den Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen wollen, denn nach dem Rechtsstreit ist das Vertrauensverhältnis zerstört. Daher zahlen Arbeitgeber in der Regel lieber eine Abfindung und entschädigen den Mitarbeiter damit finanziell für die Nicht-Wiedereinstellung.

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Wann ist es sinnvoll, sich eine Abfindung auszahlen zu lassen?

Normalerweise wird die Abfindung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Es ist jedoch möglich, die Abfindung in Teilzahlungen zu erhalten und gegebenenfalls sogar vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Dabei sollten auch steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.

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