Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
In der Regel ist dies nicht der Fall. Gesetzliche Abfindungsansprüche ergeben sich hauptsächlich dann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert, ohne rechtliche Schritte einzuleiten (gemäß § 1a KSchG). Es gibt auch sehr seltene Fälle, in denen einem zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmer die Fortsetzung der Arbeit im Betrieb unzumutbar ist (gemäß § 9 KSchG). Darüber hinaus werden Abfindungen oft gezahlt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung vor Gericht anfechtet und dann vor Gericht eine Einigung erzielt wird.
mehr dazuOb der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt, ist immer Verhandlungssache. Um die Erfolgschancen auf eine Abfindung zu erhöhen, sollten Sie auf das Gespräch mit dem Chef gut vorbereitet sein. Warum ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber sinnvoll? gesetzlichen Mindestgebühren) als ein Gerichtsprozess.
mehr dazuDie Insolvenz eines Unternehmens bedeutet nicht zwingend, dass keine Abfindung mehr möglich ist. Wichtig ist: ist Ihr Anspruch auf eine Abfindung VOR oder NACH der Insolvenzeröffnung entstanden? Falls davor, stehen Ihre Chancen schlecht. Ihre Forderung wird mit allen anderen Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt – vermutlich erhalten Sie später lediglich einen Anteil. Falls Sie nach Insolvenzeröffnung eine Abfindung zugesichert bekommen haben, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, diese auch auszuzahlen.
mehr dazuIm Falle einer selbst gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Sowieso müssen Sie beachten, dass eine Eigenkündigung und eine grundlose Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes führen.
mehr dazuWenn der Arbeitgeber im letzten Moment rechtlichen Rat einholt und davon abgehalten wird, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, könnte es (sehr selten) vorkommen, dass die Abfindung bereits auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Versehentlich ausgezahlte Abfindungen müssen vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden.
mehr dazuDie gängigste Formel besagt, dass die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre im Unternehmen war und zuletzt 2.000 € monatlich verdient hat, würde nach dieser Faustregel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 € / 2 * 10 Jahre).
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