Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Eine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.
mehr dazuHaben Sie Kündigungsschutzklage erhoben, jedoch bereits einen neuen Job in Aussicht spricht rechtlich nichts dagegen, die neue Stelle anzutreten – es kann jedoch ein Verhandlungsnachteil bei der Höhe der Abfindung sein. Vermeiden Sie also, dass Ihr alter Arbeitgeber Kenntnis davon erlangt, um sich vor Gericht nicht schlechter zu stellen.
mehr dazuJedes Jahr der Beschäftigung entspricht einer Abfindung in Höhe der Hälfte Ihres letzten Bruttomonatsgehalts.
mehr dazuAbfindungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorzeitig, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (§ 158 SGB III). Das bedeutet, die Zahlung des Arbeitslosengeldes beginnt später, aber die Höhe und der Anspruch bleiben unverändert. Dies nennt man Ruhezeit. Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist nicht dasselbe wie die Ruhezeit. Bei der Sperrzeit verkürzt sich die Dauer und Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes. Benötigen Sie arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
mehr dazuAbfindungen sind voll zu versteuren, dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Im Einzelfall kann sich eine Steuerermäßigung aus der „Fünftelregelung“ ergeben. Diese setzt voraus, dass die Abfindung komplett in einem Jahr bezahlt wird und im Verhältnis zum sowieso schon hohen Grundeinkommen sehr hoch ist.
mehr dazuDie Abfindung wird steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung auf dem Konto des Empfängers eingeht. Obwohl die Abfindung im Jahr der Auszahlung als Einkommen vollständig versteuert werden muss, gilt dafür nicht der übliche Steuersatz.
mehr dazuUnser Team
Unser Team von Experten

.png)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bellheim
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
Haßloch
Schillerstr. 23
67454 Haßloch
Hockenheim
Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim
Pirmasens
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens
