Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Die Insolvenz eines Unternehmens bedeutet nicht zwingend, dass keine Abfindung mehr möglich ist. Wichtig ist: ist Ihr Anspruch auf eine Abfindung VOR oder NACH der Insolvenzeröffnung entstanden? Falls davor, stehen Ihre Chancen schlecht. Ihre Forderung wird mit allen anderen Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt – vermutlich erhalten Sie später lediglich einen Anteil. Falls Sie nach Insolvenzeröffnung eine Abfindung zugesichert bekommen haben, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, diese auch auszuzahlen.
mehr dazuEine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.
mehr dazuFür die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung benötigt das Finanzamt zusätzliche Dokumente, wie der Grund für die Zahlung, den Arbeitsvertrag oder die Versorgungsvereinbarung, das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag, Unterlagen zur Berechnung und Zahlungsmodalitäten der Abfindung, sowie Kontoauszüge.
mehr dazuIn der Regel ist die Abfindung höher, wenn Arbeitnehmer gute Chancen in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess haben. Wenn die Rechtmäßigkeit der Kündigung stark angezweifelt wird, ist der Arbeitgeber eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden.
mehr dazuNein, entgegen der landläufigen Meinung gibt es (bis auf Ausnahmen, z.B. Sozialplanabfindung) im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung
mehr dazuJedes Jahr der Beschäftigung entspricht einer Abfindung in Höhe der Hälfte Ihres letzten Bruttomonatsgehalts.
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