Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Welche Unterlagen sind bei einer Abfindung gefragt?

Für die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung benötigt das Finanzamt zusätzliche Dokumente, wie der Grund für die Zahlung, den Arbeitsvertrag oder die Versorgungsvereinbarung, das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag, Unterlagen zur Berechnung und Zahlungsmodalitäten der Abfindung, sowie Kontoauszüge.

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Ist die Abfindung steuerfrei?

Nein. Sie müssen von der Abfindung zwar keine Sozialabgaben abführen, jedoch unterliegt sie der Lohnsteuer. Diese ist vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Das u.U. schlagartig erhöhte Jahreseinkommen kann zu einem höheren Steuertarif führen. Um der Einmaligkeit Rechnung zu tragen, hat sich der Gesetzgeber die Fünftelregelung in § 34 Abs. 1 S. 2 EStG einfallen lassen.

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Wann muss ich bei einer Abfindung keine Steuern zahlen?

Der maximale steuerfreie Betrag entspricht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (mit einem Maximum von zehn Jahren). Zum Beispiel beträgt der steuerfreie Höchstbetrag im Westen im Jahr 2023 35.040 Euro.

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Was beeinflusst die Höhe der Abfindung?

In der Regel ist die Abfindung höher, wenn Arbeitnehmer gute Chancen in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess haben. Wenn die Rechtmäßigkeit der Kündigung stark angezweifelt wird, ist der Arbeitgeber eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden.

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Muss ich vor einer Kündigung abgemahnt worden sein?

Es kommt darauf an. Bei einer ordentlichen fristgerechten Kündigung muss keine vorherige Abmahnung erfolgt sein. Handelt es sich jedoch um eine verhaltensbedingte Kündigung, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel vorab eine Abmahnung aussprechen. In unserem Ratgeber-Bereich erhalten Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Arten der Kündigung, die Kündigungsschutzklage, über die Abmahnung und zum Thema Kündigungsschutz.

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Zahlen Arbeitgeber wirklich eine Abfindung?

Ja. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage verliert, wird er den Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen wollen, denn nach dem Rechtsstreit ist das Vertrauensverhältnis zerstört. Daher zahlen Arbeitgeber in der Regel lieber eine Abfindung und entschädigen den Mitarbeiter damit finanziell für die Nicht-Wiedereinstellung.

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