Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Die Insolvenz eines Unternehmens bedeutet nicht zwingend, dass keine Abfindung mehr möglich ist. Wichtig ist: ist Ihr Anspruch auf eine Abfindung VOR oder NACH der Insolvenzeröffnung entstanden? Falls davor, stehen Ihre Chancen schlecht. Ihre Forderung wird mit allen anderen Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt – vermutlich erhalten Sie später lediglich einen Anteil. Falls Sie nach Insolvenzeröffnung eine Abfindung zugesichert bekommen haben, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, diese auch auszuzahlen.
mehr dazuDie Sperrzeit im deutschen Sozialrecht beschreibt den Zeitraum, in dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sie wird wegen versicherungswidrigen Verhaltens verhängt und kann zwischen einer Woche und zwölf Wochen liegen, also bis zu drei Monate. Bei einer Ruhezeit verzögert sich nur die Auszahlung, während sich bei einer Sperrzeit der Auszahlungszeitraum verkürzt.
mehr dazuUm die Höhe derAbfindung zu bestimmen wird stets das aktuelle oder letzte Bruttogehalt veranlagt.
mehr dazuEine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.
mehr dazuRegelmäßig, aber nicht immer, sind Arbeitgeber bereit bei einer unrechtmäßigen Kündigung eine Abfindung zu bezahlen, um dadurch eine Kündigungsschutzklage – also eine Klage gegen die Kündigung – zu verhindern. Legen die Umstände nahe, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist und kann der Arbeitnehmer dies auch darlegen, lassen sich Arbeitgeber regelmäßig davon überzeugen, dass sie ein Kündigungsschutzverfahren verlieren würden. Um dies zu vermeiden, lässt sich regelmäßig eine Abfindungszahlung verhandeln.
mehr dazuGrundsätzlich treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier in Zusammenarbeit eine Entscheidung. Dabei ist jeder auf sein eigenes Interesse bedacht. Daher sollte Sie Unterlagen, die Sie zur Unterschrift vorgelegt bekommen, ausführlich auf Vor- und Nachteile prüfen. Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt kann hier helfen.
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