Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Kann ich Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen?

Kann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Falls Ihnen eine Sperrzeit verhängt wird, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein. Sie sind unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

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Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?

Eine Auszahlung der Abfindung im Januar kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn im aktuellen Kalenderjahr keine oder nur geringe weitere Einkünfte zu erwarten sind.

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Wie hoch ist meine Abfindung und wie wird sie berechnet?

Das Gesetz sieht für den Fall einer Kündigungsschutzklage keine feste Formel für die Berechnung einer Abfindung vor. Vielmehr ist dies Verhandlungssache. Um aber einer Abschätzung hinsichtlich der Höhe einer Abfindung vornehmen zu können, bedient man sich in aller Regel der Formel „halbes Bruttomonatsentgelt mal Beschäftigungsjahre“.

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Wann wird die Steuer für die Abfindung fällig?

Die Abfindung wird steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung auf dem Konto des Empfängers eingeht. Obwohl die Abfindung im Jahr der Auszahlung als Einkommen vollständig versteuert werden muss, gilt dafür nicht der übliche Steuersatz.

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Wie viel Abfindung steht mir als Schwerbehinderter zu?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Regelung zur Höhe von Abfindungen. Als Orientierung wird ein halber Monatsverdient pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt. Dies ist allerdings nur ein Richtwert – Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich individuell auf eine Abfindung. In der Regel erhalten ältere Arbeitnehmer und Schwerbehinderte außerdem eine höhere Abfindung.

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Brauche ich einen Aufhebungsvertrag für die Abfindung?

Generell lässt sich wohl festhalten: Aufhebungsvertrag auch ohne Abfindung, aber keine Abfindung ohne Aufhebungsvertrag. Denn: im Aufhebungsvertrag werden beide Parteien die genaue Summe der Abfindung festhalten und vor allem wird der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer sich gleichermaßen zum Verzicht der Kündigungsschutzklage verpflichtet. Ein Aufhebungsvertrag gilt somit der beidseitigen Absicherung.

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