Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Ob sich eine Abfindung trotz Ruhezeit lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Mit hohem Alter und langer Betriebszugehörigkeit wird die Ruhezeit kürzer. Eine hohe Abfindung kann dann lohnender sein als eine ordentliche Kündigung und sofortiger Arbeitslosengeldbezug. Unsere Arbeitsrechtsexperten von Chevalier helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen zur Abfindung. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
mehr dazuDie Auszahlung der Abfindung führt zu einer höheren Steuerlast für das laufende Kalenderjahr. Um die Belastung zu mildern, greift die Fünftelregelung, die die Steuerlast reduziert. Hierbei wird der Differenzbetrag zwischen der regulären Einkommensteuer und einem Fünftel der Abfindung berechnet.
mehr dazuIn der Regel sieht das Gesetz keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung vor. Eine Zahlungspflicht seitens des Arbeitgebers kann jedoch in bestimmten Verträgen festgelegt sein.
mehr dazuGrundsätzlich besteht keine gesetzliche Regelung zur Höhe von Abfindungen. Als Orientierung wird ein halber Monatsverdient pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt. Dies ist allerdings nur ein Richtwert – Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich individuell auf eine Abfindung. In der Regel erhalten ältere Arbeitnehmer und Schwerbehinderte außerdem eine höhere Abfindung.
mehr dazuAbfindungen sind voll zu versteuren, dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Im Einzelfall kann sich eine Steuerermäßigung aus der „Fünftelregelung“ ergeben. Diese setzt voraus, dass die Abfindung komplett in einem Jahr bezahlt wird und im Verhältnis zum sowieso schon hohen Grundeinkommen sehr hoch ist.
mehr dazuEine Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate und droht grob gesagt immer dann, wenn der Arbeitnehmer am Verlust seines Arbeitsplatzes die Schuld trägt. Bei Aufhebungsverträgen ist dies in der Regel zu bejahen, weil der Arbeitnehmer sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses freiwillig entscheidet. Bei einer Kündigungsschutzklage und anschließendem Abfindungsvergleich droht Ihnen die Verhängung einer Sperrzeit durch das zuständige Arbeitsamt nur dann, wenn im Vergleich von einer verhaltensbedingten Kündigung oder anderen Gründe die Rede ist, die dem Arbeitnehmer konkret die Schuld am Verlust des Arbeitsplatzes zuweisen.
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