Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, bei betriebsbedingten Kündigungen zwischen einer Kündigungsschutzklage und einer Abfindung zu wählen. Die Abfindung beläuft sich auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr unter bestimmten Bedingungen. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreicht und das Gericht die Kündigung als sozial ungerechtfertigt einstuft, kann eine Abfindung gewährt werden. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung bestehen, insbesondere aus betrieblichen Gründen. Gelegentlich werden auch erhöhte Abfindungen gezahlt, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer über 50 Jahre alt ist und mindestens 15 Jahre im Betrieb gearbeitet hat. Ein Anspruch auf eine Abfindung kann sich auch aus einem Tarifvertrag, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.
mehr dazuEin Arbeitnehmer, der seine Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag bereut, hat es schwer, diesen rückgängig zu machen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung sind Aufhebungsverträge als gegenseitige Vereinbarungen kaum nachträglich aufzuheben, insbesondere für Arbeitnehmer. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, falls der Arbeitgeber mit unbegründeten Kündigungen gedroht hat, um den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bewegen. Allerdings muss der Arbeitnehmer im Anfechtungsverfahren nachweisen, dass der Arbeitgeber ihn arglistig getäuscht oder widerrechtlich bedroht hat und er den Vertrag nur deshalb abgeschlossen hat. Kann er dies nicht belegen, wird die Anfechtung erfolglos sein.
mehr dazuIn der Regel sieht das Gesetz keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung vor. Eine Zahlungspflicht seitens des Arbeitgebers kann jedoch in bestimmten Verträgen festgelegt sein.
mehr dazuWenn der Arbeitgeber im letzten Moment rechtlichen Rat einholt und davon abgehalten wird, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, könnte es (sehr selten) vorkommen, dass die Abfindung bereits auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Versehentlich ausgezahlte Abfindungen müssen vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden.
mehr dazuJedes Jahr der Beschäftigung entspricht einer Abfindung in Höhe der Hälfte Ihres letzten Bruttomonatsgehalts.
mehr dazuPrimär profitieren Arbeitnehmer mit einer hohen Abfindung von der Fünftelregelung, da sie auf ihr reguläres Gehalt keinen hohen Steuersatz zahlen müssen.
mehr dazuUnser Team
Unser Team von Experten

.png)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bellheim
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
Haßloch
Schillerstr. 23
67454 Haßloch
Hockenheim
Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim
Pirmasens
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens
