Kündigung
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen angegeben werden. Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.
Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.
Definition und Allgemeines
Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsrecht in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen verankert ist. Das bedeutet auch, dass die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag nicht nur auf ein einzelnes Gesetz zurückzuführen ist.
Eine grundlegende Voraussetzung, damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unwirksam wird, ist die Schriftform. Dazu zählt auch, dass der Kündigende, damit ist derjenige gemeint, von dem die Kündigung ausgeht, das Schreiben persönlich unterzeichnet.
Alternativ kann dies durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch oder kurz: BGB. Im § 623 finden Sie die Angaben zur „Schriftform der Kündigung“ und im § 126 allgemein zur „Schriftform“.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Vergangenheit wurde eine sogenannte mündliche Kündigung in einigen Fällen als wirksam erklärt.
In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).
Die Kündigung ist von anderen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses deutlich abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Aufhebungsvertrag. Bei diesem wird das Verhältnis einvernehmlich, also von beiden Seiten gleichermaßen, aufgelöst, ohne Berücksichtigung von Fristen.
Schließlich sei festzuhalten, dass die Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis selbst verschiedene Ausformungen haben kann.
- Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden.
- Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.
Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Der Kündigungsschutz ist vor allem für denArbeitnehmer von großer Bedeutung, da er diesen vor der sogenannten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Dies passiert auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), das 1951 eingeführt wurde, und auf Basis der Tarifverträge.
In Bezug auf den Kündigungsschutz bei dem Arbeitnehmer sind zwei Varianten zu unterscheiden:
- Allgemeiner Kündigungsschutz: Nur bestimmte Kündigungsgründe sind zulässig.
- Besonderer Kündigungsschutz: Diesbezüglich sind bestimmte Personengruppen von einer Kündigung ausgenommen. Sie sind besonders schutzbedürftig. Dazu zählen neben Schwangeren auch Arbeitnehmer in der Elternzeit. Die Kündigung von Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung durch das Integrationsamt.
Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (siehe § 1 KSchG): Nur Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate tätig waren, genießen diesen allgemeinen Schutz. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in der Regel nicht in einem Kleinbetrieb (nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte) angesiedelt sein.
FAQs
Während der Schwangerschaft und bis zum Ende eines Zeitraums von vier Monaten nach der Entbindung ist es dem Arbeitgeber untersagt zu kündigen. Diese Regelung gilt unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung bereits von der Schwangerschaft oder Entbindung wusste oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informiert wurde. Ebenso ist während der Elternzeit eine Kündigung nicht zulässig.
mehr dazuPersonenbezogene Kündigungsgründe beziehen sich auf den Arbeitnehmer selbst. Ein Beispiel hierfür wäre wiederholte Krankheitstage.
mehr dazuVerhaltensbedingte Kündigungsgründe sind auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen. Dies kann sich sowohl auf die Arbeitsleistung als auch auf andere Verfehlungen am Arbeitsplatz beziehen, wie etwa Streitigkeiten mit Kollegen.
mehr dazuArbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung. Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang und sind nicht an Kündigungsfristen gebunden, sodass sie sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen können. Allerdings ist zu beachten, dass die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld zur Folge haben kann. Der umfassende Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt, ebenso wie der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung, und der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden. Oft wird eine Abfindungszahlung vereinbart, um eine Einigung mit den Arbeitnehmern zu erleichtern.
mehr dazuWenn eine Kündigung eintrifft, ist schnelles Handeln gefragt. Denn du hast nur 3 Wochen Zeit, um eine Klage gegen die Kündigung einzureichen! Falls es einen Betriebsrat in deinem Unternehmen gibt, erkundige dich dort, ob er über die Kündigung informiert ist. Ist dies nicht der Fall, könnte die Kündigung unwirksam sein. Bist du Mitglied einer Gewerkschaft, wende dich umgehend an das örtliche Büro. Dort wird deine Kündigung überprüft, und die Gewerkschaft wird dich vor dem Arbeitsgericht vertreten. Falls du kein Gewerkschaftsmitglied bist, aber trotzdem gegen die Kündigung vorgehen möchtest, musst du eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierbei kannst du dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen. Es ist wichtig, dich sofort nach Erhalt der Kündigung als "arbeitssuchend" bei der Agentur für Arbeit zu melden. Diese Meldung muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Verzögerst du diese Meldung, könnten dir Ansprüche (Geld) entgehen.
mehr dazuLediglich unter der Bedingung einer temporären Aushilfstätigkeit oder falls der Betrieb höchstens 20 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall beträgt die Mindestkündigungsfrist vier Wochen (gemäß § 622 Abs. 5 BGB).
mehr dazuUnser Team
Unser Team von Experten


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bellheim
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
Haßloch
Schillerstr. 23
67454 Haßloch
Hockenheim
Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim
Pirmasens
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens
