Kündigung

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen angegeben werden. Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.

Definition und Allgemeines

Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsrecht in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen verankert ist. Das bedeutet auch, dass die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag nicht nur auf ein einzelnes Gesetz zurückzuführen ist.

Eine grundlegende Voraussetzung, damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unwirksam wird, ist die Schriftform. Dazu zählt auch, dass der Kündigende, damit ist derjenige gemeint, von dem die Kündigung ausgeht, das Schreiben persönlich unterzeichnet.

Alternativ kann dies durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch oder kurz: BGB. Im § 623 finden Sie die Angaben zur „Schriftform der Kündigung“ und im § 126 allgemein zur „Schriftform“.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Vergangenheit wurde eine sogenannte mündliche Kündigung in einigen Fällen als wirksam erklärt.

In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).

Die Kündigung ist von anderen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses deutlich abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Aufhebungsvertrag. Bei diesem wird das Verhältnis einvernehmlich, also von beiden Seiten gleichermaßen, aufgelöst, ohne Berücksichtigung von Fristen.

Schließlich sei festzuhalten, dass die Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis selbst verschiedene Ausformungen haben kann.

  • Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden.
  • Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz ist vor allem für denArbeitnehmer von großer Bedeutung, da er diesen vor der sogenannten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Dies passiert auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), das 1951 eingeführt wurde, und auf Basis der Tarifverträge.

In Bezug auf den Kündigungsschutz bei dem Arbeitnehmer sind zwei Varianten zu unterscheiden:

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Nur bestimmte Kündigungsgründe sind zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Diesbezüglich sind bestimmte Personengruppen von einer Kündigung ausgenommen. Sie sind besonders schutzbedürftig. Dazu zählen neben Schwangeren auch Arbeitnehmer in der Elternzeit. Die Kündigung von Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung durch das Integrationsamt.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (siehe § 1 KSchG): Nur Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate tätig waren, genießen diesen allgemeinen Schutz. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in der Regel nicht in einem Kleinbetrieb (nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte) angesiedelt sein.

FAQs

Welche Kündigungsfristen muss ein Arbeitgeber beachten?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten, weil es gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Kündigungsfristen gibt. Es ist daher unerlässlich, im Einzelfall immer genau zu prüfen welche Kündigungsfrist gilt. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Wer darf die Kündigung aussprechen?

In der Regel liegt die Verantwortung für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beim Vertragspartner, der Arbeitgeber. Das kann beispielsweise der Inhaber einer Einzelfirma oder der (oder die) Geschäftsführer einer GmbH sein. Der Arbeitgeber kann jedoch jemand anderen beauftragen, die Kündigung in seinem Namen auszusprechen, indem er dieser Person formlos eine entsprechende Vollmacht erteilt. Häufig besitzt der Personalleiter die Befugnis, Kündigungen vorzunehmen. Die Vollmacht sollte dem Kündigungsschreiben stets im Original beigefügt werden.

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Wann besteht ein besonderer Kündigungsschutz?

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz des KSchG gibt es spezielle Kündigungsschutzbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Diese Gruppen profitieren von einem verstärkten Kündigungsschutz im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz. Zu diesen Gruppen gehören: Schwerbehinderte Personen Schwangere Frauen (MuSchG) Mütter in den ersten 4 Monaten nach der Geburt (MuSchG) Personen in Elternzeit (BEEG) Betriebsratsmitglieder Auszubildende

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Was sind verhaltensbedingte Kündigungsgründe?

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe sind auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen. Dies kann sich sowohl auf die Arbeitsleistung als auch auf andere Verfehlungen am Arbeitsplatz beziehen, wie etwa Streitigkeiten mit Kollegen.

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Kann ich mir erst einmal in Ruhe überlegen, ob ich die Kündigung akzeptiere?

Man sollte immer überlegen, ob man gegen eine Kündigung vorgeht oder nicht und falls, in welchem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss, sonst kann dagegen nicht mehr vorgegangen werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass eine nach dieser Frist eingereichte Kündigungsschutzklage schon allein wegen des Versäumens der Dreiwochenfrist keine Aussicht auf Erfolg hat, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war.

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Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur unter Nennung eines wesentlichen Grundes erfolgen. Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und setzt voraus, dass es dem Arbeitnehmer unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

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