Kündigung

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen angegeben werden. Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.

Definition und Allgemeines

Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsrecht in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen verankert ist. Das bedeutet auch, dass die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag nicht nur auf ein einzelnes Gesetz zurückzuführen ist.

Eine grundlegende Voraussetzung, damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unwirksam wird, ist die Schriftform. Dazu zählt auch, dass der Kündigende, damit ist derjenige gemeint, von dem die Kündigung ausgeht, das Schreiben persönlich unterzeichnet.

Alternativ kann dies durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch oder kurz: BGB. Im § 623 finden Sie die Angaben zur „Schriftform der Kündigung“ und im § 126 allgemein zur „Schriftform“.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Vergangenheit wurde eine sogenannte mündliche Kündigung in einigen Fällen als wirksam erklärt.

In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).

Die Kündigung ist von anderen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses deutlich abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Aufhebungsvertrag. Bei diesem wird das Verhältnis einvernehmlich, also von beiden Seiten gleichermaßen, aufgelöst, ohne Berücksichtigung von Fristen.

Schließlich sei festzuhalten, dass die Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis selbst verschiedene Ausformungen haben kann.

  • Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden.
  • Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz ist vor allem für denArbeitnehmer von großer Bedeutung, da er diesen vor der sogenannten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Dies passiert auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), das 1951 eingeführt wurde, und auf Basis der Tarifverträge.

In Bezug auf den Kündigungsschutz bei dem Arbeitnehmer sind zwei Varianten zu unterscheiden:

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Nur bestimmte Kündigungsgründe sind zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Diesbezüglich sind bestimmte Personengruppen von einer Kündigung ausgenommen. Sie sind besonders schutzbedürftig. Dazu zählen neben Schwangeren auch Arbeitnehmer in der Elternzeit. Die Kündigung von Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung durch das Integrationsamt.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (siehe § 1 KSchG): Nur Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate tätig waren, genießen diesen allgemeinen Schutz. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in der Regel nicht in einem Kleinbetrieb (nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte) angesiedelt sein.

FAQs

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?

Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung. Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang und sind nicht an Kündigungsfristen gebunden, sodass sie sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen können. Allerdings ist zu beachten, dass die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld zur Folge haben kann. Der umfassende Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt, ebenso wie der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung, und der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden. Oft wird eine Abfindungszahlung vereinbart, um eine Einigung mit den Arbeitnehmern zu erleichtern.

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Kann ich mir erst einmal in Ruhe überlegen, ob ich die Kündigung akzeptiere?

Man sollte immer überlegen, ob man gegen eine Kündigung vorgeht oder nicht und falls, in welchem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss, sonst kann dagegen nicht mehr vorgegangen werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass eine nach dieser Frist eingereichte Kündigungsschutzklage schon allein wegen des Versäumens der Dreiwochenfrist keine Aussicht auf Erfolg hat, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war.

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Welche Vorteile bietet der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine attraktive Option für Arbeitnehmer sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Pluspunkte sind die Abfindungszahlung und ein einwandfreies Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer können flexibel ein Ausstiegsdatum vereinbaren und ungünstige Zeugniseinträge bei drohender fristloser Kündigung vermeiden. Obwohl es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt, stimmen Arbeitnehmer in der Regel einem Aufhebungsvertrag nur zu, wenn die Abfindung angemessen ist. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.

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Kann der Arbeitsvertrag kürzere Kündigungsfristen vorsehen?

Lediglich unter der Bedingung einer temporären Aushilfstätigkeit oder falls der Betrieb höchstens 20 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall beträgt die Mindestkündigungsfrist vier Wochen (gemäß § 622 Abs. 5 BGB).

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Was ist eine fristgerechte Kündigung?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können beide eine ordentliche Kündigung aussprechen, wodurch das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der im Vertrag oder Tarifvertrag festgelegten Frist endet. Falls keine spezifischen Regelungen im Vertrag existieren, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB. Bei einer ordentlichen Kündigung ist kein konkreter Kündigungsgrund erforderlich.

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Kann eine frühere Verfehlung auch nach längerer Zeit noch als Kündigungsgrund dienen?

Ja, jedoch müssen dabei sowohl die Schwere der Verfehlung als auch die vergangene Zeit berücksichtigt werden. Falls eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, muss diese innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung erfolgen.

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