Verträge

Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sollten immer schriftlich abgeschlossen werden und enthalten Angaben zur Arbeitszeit, zum Lohn und zu Urlaubsansprüchen.

Die Bewerbung ist geschrieben und abgeschickt. Das Warten beginnt. Dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Dann beginnt wieder das Warten. Schließlich die Zusage. Sie können im Unternehmen anfangen. Um alles festzuhalten, müssen Sie nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Definition und Allgemeines zum Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der eine Variation eines Dienstvertrags darstellt. Dieser ist im § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter „Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ wie folgt definiert:

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.”

Das bedeutet letztlich für den Vertrag, dass ein Arbeitnehmer seine Dienste einem Arbeitgeber entgeltlich zur Verfügung stellt.

Der Arbeitsvertrag, der die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis bildet, kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung ergänzt werden. Zudem existieren Sonderbestimmungen im Handelsgesetzbuch für kaufmännische Angestellte sowie in der Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer.

Interessant: Aktuell gibt es im Arbeitsrecht noch keine gesetzlich vorgeschriebene Form, in der ein Vertrag abgefasst werden muss. Demnach ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich möglich (eine mündliche Zusage). Es gelten die Bestimmungen des Nachweisgesetzes, die den Arbeitgeber verpflichten, bis spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Außerdem ist er von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.

Insgesamt finden sich in verschiedenen Gesetzestexten Regelungen zum Thema „Arbeitsvertrag“ und dessen Inhalt. Doch ein besonderes Augenmerk sollte auf den §§ 611 bis 630 BGB liegen.

Verschiedene Formen des Arbeitsvertrages

Grundlegend sind ein unbefristeter und ein befristeter Arbeitsvertrag zu unterschieden. Dabei kann die Befristung zeit- oder zweckabhängig sein. Deshalb ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung geschlossen wird.

Nach diesen Kategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hier ein paar Beispiele:

  • Projektbezogener Arbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Aushilfsvertrag
  • Minijob-Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter
  • Praktikantenvertrag

Hier eine kurze Checkliste zum im Arbeitsvertrag enthaltenen Inhalt:

  1. Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  3. Arbeitsort
  4. Art der Tätigkeit (kurze Charakterisierung)
  5. Arbeitsentgelt: Höhe, Zusammensetzung (unter anderem Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen) und Fälligkeit
  6. Vereinbarungen zur Arbeitszeit
  7. Dauer des Erholungsurlaubs pro Jahr
  8. Kündigungsfristen
  9. Mögliche Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen)
Wichtig! Ein Arbeitsvertrag sollte bestenfalls alle wichtigen Punkte enthalten, die einen funktionierenden Arbeitsalltag ermöglichen sowie Regelungen, die im Streitfall zur Geltung kommen.

Diese Inhalte können im Arbeitsvertrag unter anderem enthalten sein:

  • Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit
  • Regelungen zu den Überstunden
  • Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall
  • Fristen bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Vertragsstrafen
  • Zusatzvereinbarungen und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages
  • Widerrufsvorbehalt für Zusatzzahlungen

Suchen Sie nach einer Vorlage für einen Arbeitsvertrag, der den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsrechts entspricht, können Sie auch auf Muster-Arbeitsverträge (Allgemeine Vereinbarungen ohne Tarifbindung) wie unter www.formblitz.de zurückgreifen. Diese lassen sich in der Regel an alle Branchen anpassen und können immer wiederverwendet werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Neben dem formellen Inhalt des Arbeitsvertrages enthält dieser vor allem die Rechte und Pflichten vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer.

Die Hauptpflicht für den Arbeitgeber liegt darin, dem Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung ein Entgelt zu zahlen.

Weitere Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind:

  • Fürsorgepflicht
  • Entgeltsicherung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gewährung von Urlaub
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • Anfertigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses

Das zentrale Recht, das der Arbeitgeber innehat, ist die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer.

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Daneben ist für die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers die Treupflicht ausschlaggebend. Das bedeutet letztlich, den Anweisungen, die sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers ergeben, Folge zu leisten und das Arbeitssoll umfänglich einzuhalten. Das schließt Regelungen laut Arbeitsrecht bezüglich der Überstunden, Pausen, des Urlaubs und insgesamt der Arbeitszeit mit ein.

Daneben hat der Arbeitnehmer folgende Nebenpflichten einzuhalten:

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Rücksichtnahme- und Schutzpflicht
  • Arbeitsschutzpflicht
  • Wettbewerbsverbot

Wie sieht es an dieser Stelle mit den Rechten aus? Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf:

  • Urlaub
  • Pausen
  • Akteneinsicht
Wichtig! Im Arbeitsrecht ist der Urlaub im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch

FAQs

Wie und durch wen werden Feiertage während der Kurzarbeit vergütet?

Während eines Feiertags besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Gem. § 2 Abs. 2 EFZG müssen Arbeitgeber Vergütung für die Feiertage leisten, an denen die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Hierfür kann keine Erstattung durch die Arbeitsagentur verlangt werden. Während der Kurzarbeit ist diese Vergütung durch den Arbeitgeber jedoch auf den Gesamtbetrag aus dem reduzierten Entgelt und dem Kurzarbeitergeld beschränkt. Es besteht somit kein Anspruch auf das volle Entgelt, das ohne Kurzarbeit regulär anfiele. Von diesem Betrag sind jedoch die ordnungsgemäßen Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer abzuführen. Der für den Feiertag gezahlte Nettolohn kann daher geringer sein als der Betrag, den der Arbeitnehmer an den übrigen Werktagen als Kurzarbeitergeld erhält. Der Arbeitgeber ist hingegen nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die Arbeit nicht wegen des Feiertags ausgefallen wäre. Ausnahmsweise kann daher in Betrieben, in denen regelmäßig am Feiertag gearbeitet wird (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe), eine Erstattung durch die Arbeitsagentur erfolgen, soweit der betreffende Arbeitnehmer nach dem Dienstplan o.ä. regulär am Feiertag gearbeitet hätte.

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Was bedeutet Arbeiten im Homeoffice?

Arbeiten im Homeoffice heißt, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig bestimmte Arbeitsleistungen in ihrer oder seiner Wohnung erbringt. Arbeit im Homeoffice bedeutet nicht nur die Erbringung der Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik, sondern umfasst auch die Erbringung von Arbeitsleistungen mit anderen Mitteln im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z.B. die Bearbeitung von Papierunterlagen.

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Dürfen gemeinnützige Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen?

Auch gemeinnützige Unternehmen wie Vereine, Schulen, Kitas oder Kulturschaffende Betriebe (z.B. Theater) können im Rahmen der Corona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld beantragen.

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Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten?

Grundsätzlich hängt die Antwort von Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag ab. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stellt dabei den rechtlichen Rahmen dar. Im Fall eines portugiesischen Casinomitarbeiters hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 9.11.2017 entschieden, dass es zulässig ist, bis zu 12 Tage am Stück zu arbeiten (EuGH, C 306-16). Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie mit Ihrer Arbeitsdauer unzufrieden sind, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Kann ich Kosten für das heimische Arbeitszimmer absetzen?

Kosten für heimische Arbeitsplätze erkennt das Finanzamt in der Regel nur an, wenn nachvollziehbar ist, dass ein Zimmer der Wohnung überwiegend als Büro genutzt wird.

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Wie wird das Soll-Entgelt berechnet?

Das Soll-Entgelt ist nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Ansonsten ist das Soll-Entgelt das Bruttomonatsentgelt, das ohne Kurzarbeit erzielt würde, soweit es beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des SGB III umfasst und damit als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung sind gem. der Sozialversicherungsentgeltverordnung einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind (dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt). Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stellen in diesem Sinne kein Arbeitsentgelt dar, soweit sie 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

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