Elternzeit

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 36 Monate Elternzeit. Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist – in der Regel acht Wochen nach der Geburt des Kindes (siehe unten) – auf die Elternzeit angerechnet.

Weitere Themen

Auch diese Beiträge können für Sie interessant sein

Beschäftigungsverbot

Das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft sieht Beschäftigungsverbote vor, die Gesundheit und Leben von Müttern und Ungeboren schützen sollen. Zunächst einmal dürfen Schwangere keine Tätigkeiten ausführen, die sie oder ihr Baby gefährden können. Für ein absolutes Beschäftigungsverbot – also wenn die Betroffene gar nicht mehr arbeiten darf – ist ein ärztliches Attest nötigt.

Elterngeld

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf 12 monatliche Zahlungen in Höhe von 67 % des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielten Einkommens. Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro. Durch die „Vätermonate“ kann man den Zahlungszeitraum auf bis zu 14 Monate ausdehnen. Dann muss natürlich der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.

Elternzeit

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 36 Monate Elternzeit. Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist – in der Regel acht Wochen nach der Geburt des Kindes (siehe unten) – auf die Elternzeit angerechnet.

Mutterschutz

Es existieren laut Mutterschutzgesetz spezielle Schutzfristen vor und nach der Geburt, in denen Arbeitnehmerinnen einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Der Mutterschutz greift grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit dürfen werdende Mütter nur dann ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn es ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Nach der Entbindung dauert die Schutzfrist noch acht Wochen an. In dieser Zeit herrscht laut dem Gesetz zum Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Schwangerschaft – besonderer Kündigungsschutz

Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt.

Experten

Unser Team

Unser Team von Experten

Hans-Heinrich Doppler
Hans-Heinrich Doppler
Rechtsanwalt

Moritz Riehl
Moritz Riehl
Rechtsanwalt

Sebastian Nordheim
Sebastian Nordheim
Rechtsanwalt

Stefanie Barkwitz
Stefanie Barkwitz
Rechtsanwältin

Kontakt

Wir sind für Sie da

Standorte

Bellheim

Waldstückerring 44
76756 Bellheim

Haßloch

Schillerstr. 23
67454 Haßloch

Hockenheim

Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim

Pirmasens

Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens