Der Ausbildungsbetrieb muss zunächst versuchen, die Ausbildung z.B. durch Umstellung des Ausbildungsplanes weiterhin zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, und der Auszubildende kann nicht weiter ausgebildet werden, so muss ihm dennoch für 6 Wochen – bei einer 5-Tage-Woche also 30 Arbeitstage – gem. § 19 Abs. I Nr. 2a BBiG die Vergütung durch den Ausbildungsbetrieb fortgezahlt werden. Berufsschulzeiten werden bei den 30 Tagen nicht berücksichtigt. Wird die Kurzarbeit für mind. 3 Monate unterbrochen, beginnen die 30 Arbeitstage der Vergütungsfortzahlung durch den Ausbildungsbetrieb erneut. Nach den 30 Arbeitstagen kann der Auszubildende in Kurzarbeit geschickt werden und Kurzarbeitergeld erhalten. Unter Umständen kann es jedoch günstiger sein statt der Kurzarbeit von Auszubildendem und Ausbilder den Anspruch auf Unterstützung im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ geltend zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen dieses Programmes eine Förderung in Höhe von 75 % der Brutto-Auszubildendenvergütung sowie ab März 2021 auch eine Förderung in Höhe von 50 % der Ausbildervergütung (max. 4.000 Euro pro Monat) erfolgen.
Zur BeratungElterngeld
Zur AntwortKurzarbeit
Zur AntwortArbeitszeit
Zur AntwortEine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
AbfindungFörmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall.
AbmahnungDer 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.
KrankheitIm deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.
KündigungDie Zahlung der Arbeitsvergütung (Arbeitsentgelt, Lohn, Gehalt) stellt die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dar. Gemäß § 107 Absatz 1 GewO (Text § 107 GewO.) ist das Arbeitsentgelt in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Ein Teil des Arbeitsentgelts können Sachbezüge sein.
LohnEine Schwangerschaft bringt oftmals viele arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
SchwangerschaftJeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob.
UrlaubSie selbst haben im Alltagsgeschäft häufig nicht die Möglichkeit, arbeitsrechtlich auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Verträge und Formulare zu überarbeiten. Übergeben Sie diese Aufgabe dem Anwalt Ihres Vertrauens.
VerträgeMan unterscheidet zunächst normale Zeugnisse, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, von Zwischenzeugnissen, die bereits während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden und die daher nur Angaben über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses enthalten.
ZeugnisDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Arbeitsrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen