Ist immer ein sachlicher Grund für die Befristung erforderlich?

Nein, die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitsvertrag oder seine höchstens dreimalige Verlängerung nicht die Gesamtdauer von zwei Jahren überschreitet und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuvor zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ferner gilt seit dem 1. Januar 2004 eine Neuregelung für Existenzgründer: Durch Einfügen des Abs. 2a in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wurde für Existenzgründer die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern erleichtert. Hiernach ist in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Am 1. Mai 2007 ist eine weitere Neuregelung für ältere Arbeitnehmer erfolgt, die zu beachten ist: Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist es möglich, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von fünf Jahren kalendermäßig zu befristen, wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder SGB III teilgenommen hat. Bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

FAQs

Alle Ihre Fragen beantwortet.

Kann ich schon vor meinem ersten Arbeitstag kündigen?

Einige Arbeitsverträge erlauben eine vorzeitige Kündigung, während andere dies untersagen und Vertragsstrafen vorsehen. Bevor Sie einen solchen Vertrag vor Ihrem Arbeitsantritt auflösen, ist es ratsam, mit Ihrem neuen Arbeitgeber zu sprechen und gegebenenfalls rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.

Ab wann steht mir eine Abfindung zu?

Das Gesetz sieht nicht per se eine Abfindungszahlung oder einen Anspruch auf eine Abfindung vor. Vielmehr will sich der Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung von dem Risiko einer Kündigungsschutzklage befreien, die er verlieren könnte. Wenn der Arbeitnehmer aber erst gar keine Kündigungsschutzklage erhebt, muss sich der Arbeitgeber insoweit auch keine Sorgen machen. Von sich aus wird er nach Ausspruch einer Kündigung keine Abfindung anbieten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig bezüglich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen.

An wen müssen Kündigungen gemeldet werden, die der Anzeigepflicht unterliegen?

Bei Kündigungen, die der Anzeigepflicht unterliegen, müssen gemäß § 17 Abs. 3 KSchG sowohl das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) als auch der Betriebsrat informiert werden.

Auf welches Gehalt bezieht sich die Abfindung?

Die Abfindungshöhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Bruttogehalt ab. In der Regel verwendet das Arbeitsgericht die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro abgeschlossenem Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer sogenannten "Regelabfindung".

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist oder um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu verringern.

Bekomme ich Gehalt, wenn ich mein krankes Kind betreue?

Für ausfallenden Lohn springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein. Seit dem 5. Januar 2021 kann jedes Eltern­teil diese Leistung bis zu 20 Tage im Jahr je Kind in Anspruch nehmen, Allein­erziehenden stehen 40 Tage je Kind zu, durch Corona gibt es aktuell sogar noch mehr Kinder­krankentage. Der in Paragraf 45 des Sozialgesetz­buchs V fest­gelegte Anspruch setzt bestimmte Umstände voraus: Eltern und Kind sind gesetzlich kranken­versichert sind, das Kind hat das zwölfte Lebens­jahr noch nicht voll­endet, und keine andere Person des Haus­halts kann auf das Kind aufpassen. Privatversicherte sind ausgenommen. Es gibt zwei Gründe für den Antrag auf Kinder­krankengeld. Fall 1: Das Kind muss daheim betreut werden, weil Kita oder Schule wegen Corona schließen oder die Kita das Betreuungs­angebot einschränkt. Das gilt auch, wenn die Eltern im Home­office arbeiten oder arbeiten könnten. Die Eltern benötigen eine entsprechende Bescheinigung von Schul- oder Kitaleitung, die sie bei der Krankenkasse einreichen. Fall 2: Das Kind muss daheim gepflegt werden, weil es krank ist. Die Eltern benötigen eine Bestätigung vom Arzt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist. Das Attest sollte am ersten Krank­heits­tag ausgestellt sein. Am gleichen Tag wird der Arbeit­geber über das Fehlen informiert. Das Attest bekommt die Krankenkasse, eine Kopie der Arbeit­geber. Diese muss ihm spätestens bis zu dem Arbeits­tag, der auf den dritten Krank­heits­tag folgt, vorliegen. Er schickt der Krankenkasse dann eine Verdienst­bescheinigung. Diese über­weist das Kinder­krankengeld.

Bekomme ich eine Abfindung bei unrechtmäßiger Kündigung?

Regelmäßig, aber nicht immer, sind Arbeitgeber bereit bei einer unrechtmäßigen Kündigung eine Abfindung zu bezahlen, um dadurch eine Kündigungsschutzklage – also eine Klage gegen die Kündigung – zu verhindern. Legen die Umstände nahe, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist und kann der Arbeitnehmer dies auch darlegen, lassen sich Arbeitgeber regelmäßig davon überzeugen, dass sie ein Kündigungsschutzverfahren verlieren würden. Um dies zu vermeiden, lässt sich regelmäßig eine Abfindungszahlung verhandeln.

Bekomme ich eine Abfindung trotz neuer Arbeitsstelle?

Haben Sie Kündigungsschutzklage erhoben, jedoch bereits einen neuen Job in Aussicht spricht rechtlich nichts dagegen, die neue Stelle anzutreten – es kann jedoch ein Verhandlungsnachteil bei der Höhe der Abfindung sein. Vermeiden Sie also, dass Ihr alter Arbeitgeber Kenntnis davon erlangt, um sich vor Gericht nicht schlechter zu stellen.

Bekomme ich eine Abfindung wenn Firma insolvent?

Die Insolvenz eines Unternehmens bedeutet nicht zwingend, dass keine Abfindung mehr möglich ist. Wichtig ist: ist Ihr Anspruch auf eine Abfindung VOR oder NACH der Insolvenzeröffnung entstanden? Falls davor, stehen Ihre Chancen schlecht. Ihre Forderung wird mit allen anderen Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt – vermutlich erhalten Sie später lediglich einen Anteil. Falls Sie nach Insolvenzeröffnung eine Abfindung zugesichert bekommen haben, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, diese auch auszuzahlen.

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