Inwiefern haften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Schäden, die sie an Arbeitsmitteln verursachen, die von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber für das Homeoffice bereitgestellt wurden?

Homeoffice

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haften nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG), die eine Beschränkung des Umfangs der Haftpflicht vorsehen. Demnach besteht keine Haftung und keine Verpflichtung zum Schadenersatz für der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durch eine entschuldbare Fehlleistung bei der Erbringung der Arbeitsleistung zugefügten Schaden. Für einen fahrlässig verursachten Schaden hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer grundsätzlich einzustehen. Allerdings gibt es im falle eines gerichtlichen Verfahrens ein richterliches Mäßigungsrecht. Für vorsätzlich verursachten Schaden kommen die allgemeinen Schadenersatzvorschriften zur Anwendung.

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Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

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Abmahnung

Förmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall.

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Krankheit

Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.

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Kündigung

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.

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Lohn

Die Zahlung der Arbeitsvergütung (Arbeitsentgelt, Lohn, Gehalt) stellt die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dar. Gemäß § 107 Absatz 1 GewO (Text § 107 GewO.) ist das Arbeitsentgelt in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Ein Teil des Arbeitsentgelts können Sachbezüge sein.

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Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft bringt oftmals viele arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob.

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Verträge

Sie selbst haben im Alltagsgeschäft häufig nicht die Möglichkeit, arbeitsrechtlich auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Verträge und Formulare zu überarbeiten. Übergeben Sie diese Aufgabe dem Anwalt Ihres Vertrauens.

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Zeugnis

Man un­ter­schei­det zunächst nor­ma­le Zeug­nis­se, die bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses aus­ge­stellt wer­den, von Zwi­schen­zeug­nis­sen, die be­reits während des Ar­beits­verhält­nis­ses aus­ge­stellt wer­den und die da­her nur An­ga­ben über den bis­he­ri­gen Ver­lauf des Ar­beits­verhält­nis­ses ent­hal­ten.

Zeugnis

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Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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