Krankheit in Urlaub
Grundsätzlich gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bei Krankheit um die Erkrankungstage verlängert. Denn jeder Urlaubstag, den ein Mitarbeiter nachweislich krank war, gilt als Resturlaub – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seiner Verpflichtung nach.

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Grundsätzlich gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bei Krankheit um die Erkrankungstage verlängert. Denn jeder Urlaubstag, den ein Mitarbeiter nachweislich krank war, gilt als Resturlaub – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seiner Verpflichtung nach.
Das Bundesurlaubsgesetz setzt einen Mindeststandard, der durch Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden darf.
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