Krankheit in Urlaub

Grundsätzlich gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bei Krankheit um die Erkrankungstage verlängert. Denn jeder Urlaubstag, den ein Mitarbeiter nachweislich krank war, gilt als Resturlaub – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seiner Verpflichtung nach.

Weitere Themen

Auch diese Beiträge können für Sie interessant sein

Gesetzlicher Urlaub

Sechstagewoche: mindestens 24 Urlaubstage Fünftagewoche: mindestens 20 Urlaubstage

Krankheit in Urlaub

Grundsätzlich gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bei Krankheit um die Erkrankungstage verlängert. Denn jeder Urlaubstag, den ein Mitarbeiter nachweislich krank war, gilt als Resturlaub – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seiner Verpflichtung nach.

Vertraglicher Urlaub

Das Bundesurlaubsgesetz setzt einen Mindeststandard, der durch Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden darf.

Experten

Unser Team

Unser Team von Experten

Hans-Heinrich Doppler
Hans-Heinrich Doppler
Rechtsanwalt

Moritz Riehl
Moritz Riehl
Rechtsanwalt

Sebastian Nordheim
Sebastian Nordheim
Rechtsanwalt

Stefanie Barkwitz
Stefanie Barkwitz
Rechtsanwältin

Kontakt

Wir sind für Sie da

Standorte

Bellheim

Waldstückerring 44
76756 Bellheim

Haßloch

Schillerstr. 23
67454 Haßloch

Hockenheim

Untere Hauptstr. 20
68766 Hockenheim

Pirmasens

Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens