Fehlzeiten

Arbeitnehmer können im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen pro Jahr fehlen, ohne deswegen eine Kündigung fürchten zu müssen.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann hierauf verzichten. Der Arbeitgeber hat allerdings nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG die Möglichkeit, vom Arbeitnehmer bereits vor Ablauf von drei Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen

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Leidensgerechter Arbeitsplatz

Immer mehr Arbeitnehmer/innen sind auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen, also auf Grund von Krankheit oder Behinderung, nicht mehr in der Lage, ihre im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten so zu erbringen wie bisher.

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