Abfindung

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

FAQs

Soll man Abfindung nehmen und gehen?

Eine Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KschG hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihnen die Abfindung gewiss ist, sofern sie die Kündigung hinnehmen. Außerdem gibt es keine Sperrfrist. Annehmen muss man ein solches Angebot nicht.

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Brauche ich einen Aufhebungsvertrag für die Abfindung?

Generell lässt sich wohl festhalten: Aufhebungsvertrag auch ohne Abfindung, aber keine Abfindung ohne Aufhebungsvertrag. Denn: im Aufhebungsvertrag werden beide Parteien die genaue Summe der Abfindung festhalten und vor allem wird der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer sich gleichermaßen zum Verzicht der Kündigungsschutzklage verpflichtet. Ein Aufhebungsvertrag gilt somit der beidseitigen Absicherung.

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Wann wird die Steuer für die Abfindung fällig?

Die Abfindung wird steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung auf dem Konto des Empfängers eingeht. Obwohl die Abfindung im Jahr der Auszahlung als Einkommen vollständig versteuert werden muss, gilt dafür nicht der übliche Steuersatz.

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Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist oder um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu verringern.

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Wann muss ich meine Abfindung zurückzahlen?

Wenn der Arbeitgeber im letzten Moment rechtlichen Rat einholt und davon abgehalten wird, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, könnte es (sehr selten) vorkommen, dass die Abfindung bereits auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Versehentlich ausgezahlte Abfindungen müssen vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden.

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Wann gibt es eine Abfindung trotz einer wirksamen Kündigung?

Grundsätzlich besteht keine Abfindungspflicht, wenn die Kündigung wirksam ist, aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel kann eine Abfindung vereinbart werden, wenn ein Sozialplan zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. In diesem Fall muss die im Sozialplan festgelegte Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist gezahlt werden. Solche Vereinbarungen treten häufig bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen auf. Ansonsten gilt: Wenn der Arbeitgeber berechtigt war zu kündigen, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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