SGB VI-Anpassungsgesetz: Bürokratieabbau und digitale Transformation im Sozialrecht
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 das „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (sog. SGB VI-Anpassungsgesetz) beschlossen. Die umfangreiche Reform zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken, indem sie auf digitale Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau setzt.
Kernziele der Reform
Die beschlossenen Änderungen haben zwei Hauptschwerpunkte:
- Digitalisierung und Bürokratieabbau: Ein wesentliches Ziel ist die Modernisierung des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI), das die gesetzliche Rentenversicherung regelt. Durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Vereinfachung von Rechtsvorschriften soll die Bürokratie spürbar reduziert werden. Dies soll sowohl die Verwaltung entlasten als auch die Abläufe für Bürgerinnen und Bürger effizienter gestalten.
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Der Gesetzentwurf sieht Verbesserungen bei der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung vor. Personen, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, sollen schneller und einfacher die Anerkennung in Deutschland erhalten. Dies soll eine rasche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Was bedeutet das für Bürger und Unternehmen?
Für Bürger und Unternehmen bedeuten die Änderungen eine stärkere Verlagerung von Verwaltungsvorgängen in den digitalen Raum und potenziell schnellere Entscheidungen im Bereich der Rentenversicherung und der Arbeitsmarktintegration. Für die erbrechtliche Praxis ist die Reform selbst weniger direkt relevant, zeigt aber den allgemeinen Trend der Rechtsvereinfachung, der sich langfristig auch auf das Erbrecht auswirken könnte.
Quellenangabe:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) online; ArbRB 2025, 298.(Regierungsentwurf abrufbar unter: https://ottosc.hm/RESGBVI).
