Fristlose Kündigung wegen Party trotz Krankschreibung? Arbeitsgericht Siegburg bestätigt Kündigung
Wer krankgeschrieben ist, darf grundsätzlich vieles tun – aber nicht alles. Entscheidend ist, ob das Verhalten den Genesungsprozess gefährdet oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit entstehen lässt.
Das Arbeitsgericht Siegburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin während ihrer Krankmeldung offenbar auf einer Party feierte. Das Gericht hielt eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt.
Der Fall: Krankmeldung und Partyfoto im WhatsApp-Status
Eine Pflegeassistentin meldete sich für zwei Tage krank, nachdem sie für eine Spätschicht eingeplant war. Kurz darauf tauchte in ihrem WhatsApp-Status ein Foto auf, das sie offenbar bei einer „White Night Ibiza Party“ zeigte.
Der Arbeitgeber wertete dieses Bild als Hinweis darauf, dass die Krankmeldung möglicherweise nicht ernsthaft begründet war – und sprach eine fristlose Kündigung aus.
Die Arbeitnehmerin erhob dagegen Kündigungsschutzklage.
Entscheidung des Arbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht Siegburg stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Nach Auffassung des Gerichts war das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört.
Ausschlaggebend war vor allem:
- Die Arbeitnehmerin hatte widersprüchliche Angaben zu ihrer Erkrankung gemacht.
- Zunächst sprach sie von Grippesymptomen, später von psychischen Problemen.
- Das Gericht hielt es für unglaubwürdig, dass eine psychische Erkrankung nach zwei Tagen ohne Behandlung vollständig ausgeheilt sei.
Diese Umstände erschütterten nach Ansicht des Gerichts die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Beweiskraft der Krankschreibung
Eine ärztliche Krankschreibung hat im Arbeitsrecht grundsätzlich eine hohe Beweiskraft.
Das bedeutet:
Arbeitgeber können eine AU nicht ohne Weiteres anzweifeln. Um ihre Beweiskraft zu erschüttern, müssen konkrete Umstände vorliegen, die Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen.
Im entschiedenen Fall sah das Gericht diese Zweifel insbesondere durch:
- das Partyfoto während der Krankmeldung
- die widersprüchlichen Angaben zur Krankheit
als ausreichend an.
Verhalten während der Krankschreibung
Wichtig ist: Nicht jede Aktivität während einer Krankschreibung ist verboten.
Arbeitnehmer sind lediglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder verhindern könnte.
Je nach Erkrankung kann daher auch Folgendes zulässig sein:
- Spaziergänge
- Einkaufen
- Treffen mit Freunden
Bei psychischen Erkrankungen können sogar soziale Aktivitäten Teil der Genesung sein.
Allerdings kann ein Verhalten problematisch werden, wenn es offensichtlich im Widerspruch zur behaupteten Krankheit steht oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit weckt.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Entscheidung zeigt zwei wichtige Punkte im Arbeitsrecht:
1. Vorsicht bei Aktivitäten während der Krankschreibung
Wer krankgeschrieben ist, sollte vermeiden, den Eindruck zu erwecken, er sei arbeitsfähig oder täusche eine Krankheit vor.
2. Social Media kann arbeitsrechtliche Folgen haben
Fotos oder Videos aus sozialen Netzwerken können in arbeitsrechtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Im schlimmsten Fall droht eine fristlose Kündigung, wenn das Verhalten das Vertrauen des Arbeitgebers zerstört.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Klägerin gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen kann.
Quellenangabe:
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 16.12.2022.
Bericht: Händlerbund / OhnlinehändlerNews, „Party trotz Krankmeldung – Kündigung“.
Rechtliche Grundlagen:
§ 626 BGB (fristlose Kündigung), Grundsätze zur Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
