EU-Mindestlohnrichtlinie: Ende der Tarifautonomie oder Stärkung der Arbeitnehmerrechte?
Der 7. Deutsche Arbeitsrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV widmet sich vom 28. bis 30. Januar 2026 den tiefgreifendsten Veränderungen im deutschen Arbeitsrecht. Im Fokus von Panel II steht die EU-Mindestlohnrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die nationale Tarifautonomie.
Im Zentrum: Die EU-Mindestlohnrichtlinie und die Tariflandschaft
Die EU-Mindestlohnrichtlinie zielt darauf ab, faire Löhne und Arbeitsbedingungen in ganz Europa zu gewährleisten. In Deutschland, wo die Tarifautonomie traditionell stark ist, wirft dieser Ansatz komplexe verfassungsrechtliche und praktische Fragen auf:
- Tariftreue vs. Koalitionsfreiheit: Ist die Forderung nach Tariftreue ein notwendiger Schritt, um die Arbeitnehmerrechte zu sichern, oder stellt sie eine unzulässige Einmischung in die nationale Tarifautonomie und die negative Koalitionsfreiheit (das Recht, keiner Gewerkschaft beizutreten) dar?
- Stärkung der Tarifbindung: Welche Maßnahmen sind in Deutschland denkbar, um die sinkende Tarifbindung zu stärken?
Mögliche Handlungsfelder
Die Diskussion beleuchtet verschiedene Ansätze zur Stärkung der Tarifbindung:
- Tariftreuegesetz: Ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Bedingung geknüpft, dass sich Unternehmen an tarifliche Vereinbarungen halten, der richtige Weg? Ein solches Gesetz würde die Tarifbindung indirekt fördern.
- Eigenverantwortung der Sozialpartner: Liegt der Handlungsauftrag nicht vielmehr bei den Sozialpartnern selbst? Sie könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit attraktiven Angeboten von den Vorteilen der Tarifbindung überzeugen.
Die Debatte wird klären, inwieweit Deutschland angesichts europäischer Vorgaben gezwungen ist, seine traditionellen arbeitsrechtlichen Strukturen neu zu bewerten.
Quellenangabe:
ArbRB-Redaktion, zum 7. Deutschen Arbeitsrechtstag 2026, ArbRB 2025, 330.
