Deutscher Arbeitsrechtstag 2026: Erosion oder Evolution des Arbeitnehmerbegriffs?

Der 7. Deutsche Arbeitsrechtstag widmet sich der Zukunft des Arbeitnehmerbegriffs. Im Fokus stehen die Auswirkungen der EU-Plattformrichtlinie und die Rolle des Sozialversicherungsrechts.

Der 7. Deutsche Arbeitsrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, der vom 28. bis 30. Januar 2026 in Berlin stattfindet, widmet sich einer der grundlegendsten Fragen des Arbeitsrechts: der Zukunft des Arbeitnehmerbegriffs . Dieser Begriff ist von fundamentaler Bedeutung, da er festlegt, wer unter den Schutzschirm des Arbeitsrechts fällt.

Panel I: Arbeitnehmerbegriff im Wandel

Die Diskussion wird durch die Plattformrichtlinie der EU neu befeuert. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Vermutungswirkung zugunsten eines Arbeitsverhältnisses zu schaffen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Unterscheidung zwischen angestellten Arbeitnehmern und scheinselbstständigen Auftragnehmern, insbesondere in der Gig Economy.

Im Zentrum der Debatte stehen folgende Fragen:

  • Erosion vs. Evolution: Führen die neuen europäischen Regelungen zu einer Auflösung des nationalen Arbeitnehmerbegriffs oder erleben wir eine Weiterentwicklung hin zu einer einheitlichen, unionsweit gültigen Definition?
  • Schutzschirm: Sollte der Schutz von Beschäftigten weiterhin primär über das Arbeitsrecht oder nicht besser über das Sozialversicherungsrecht erfolgen, um alle Erwerbstätigen gleichermaßen abzusichern?
  • Rolle des Gesetzgebers: Wie weit darf und soll das Unionsrecht in die nationalen Regelungen eingreifen und welche Rolle bleibt dem nationalen Gesetzgeber?

Das Auftakt-Streitgespräch

Die Tagung startet mit einem hochkarätig besetzten Streitgespräch zum Thema „Europäisches Arbeitsrecht – zu viel Einheit in der Vielfalt?“. Hier treffen der Präsident des EuGH, Prof. Dr. Koen Lenaerts, und die Präsidentin des BAG, Inken Gallner, aufeinander, um die Spannungen zwischen europäischer Harmonisierung und nationalen Besonderheiten zu diskutieren.

Der Kongress verspricht, wichtige Impulse für die künftige Gestaltung des deutschen Arbeits- und Sozialrechts zu liefern.

Quellenangabe:

ArbRB-Redaktion, zum 7. Deutschen Arbeitsrechtstag (28. bis 30.1.2026).