BAG-Vorschau November 2025: Diskriminierung, Altersvorsorge und Überstundenzuschläge

Ein Blick auf die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im November 2025. Im Fokus: Der Diskriminierungsschutz befristet Beschäftigter.

Der November hält für das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Reihe von Entscheidungen bereit, die die Arbeitswelt in Deutschland prägen werden. Von der Vergütung freigestellter Betriebsräte bis hin zur fairen Behandlung von Teilzeitkräften – die Terminvorschau bietet wichtige Klärungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im Fokus: Die Fairness-Frage in Konzernstrukturen (13.11.2025)

Der wichtigste Termin betrifft die heikle Frage der mittelbaren Diskriminierung befristet Beschäftigter (6 AZR 161/24).

  • Der Kern des Problems: Das Gericht muss klären, ob die Verlängerung der Stufenlaufzeit für alle nach einem bestimmten Stichtag neu Eingestellten eine unzulässige Benachteiligung von befristet Beschäftigten darstellt.
  • Konzern-Rückführung: Die Entscheidung ist besonders relevant für Unternehmen, die ausgegliederte Beschäftigte zur Konzernmutter zurückführen. Hier wird die Grenze gezogen, wie weit Ungleichbehandlungen zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten im Konzern zulässig sind.

Vergütung, Zulagen und Zuschläge

Weitere Entscheidungen klären die finanzielle Seite des Arbeitslebens:

  • Betriebsräte-Vergütung (05.11.2025, 7 AZR 185/24): Das BAG wird klären, welche konkreten Vergütungsansprüche freigestellte Betriebsratsmitglieder haben.
  • Leistungszulagen (12.11.2025, 10 AZR 153/24): Im Metall- und Elektro-Tarifgebiet Hessen steht die Auslegung des Entgeltsystems auf dem Prüfstand, konkret der Anspruch auf Leistungszulage als Teil des Zeitentgelts.
  • Mehrarbeit von Teilzeitkräften (26.11.2025, 5 AZR 118/23): Hier wird geklärt, ab wann Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben. Die Messlatte ist die proportional zur Teilzeitquote ermittelte tarifvertragliche Belastungsgrenze – eine wichtige Klarstellung für alle Teilzeitmodelle.

Ruhegehalt und interne Verfahren

  • Betriebliche Altersversorgung (25.11.2025, 3 AZR 77/25): Das Gericht befasst sich mit einem Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts, was immer wieder Klärungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung erfordert.
  • Betriebsvereinbarungen (25.11.2025, 1 ABR 38/24): Auch betriebsverfassungsrechtliche Fragen stehen auf der Agenda, konkret die Umsetzung einer Betriebsvereinbarung zum strukturierten Besetzungsverfahren bei der Aufhebung einer Versetzung.

Fazit: Der November 2025 liefert Antworten auf elementare Fragen der Gleichbehandlung und des Entgelts. Wir werden sehen, ob sich der Trend zur Stärkung der Rechte befristet und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fortsetzt.